Der Bebauungsplan „Am Weinberg“ schafft die planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche Weiterentwicklung der ehemaligen Bundeswehrkaserne „Hindenburg“ am Unteren Eselsberg. Der Abzug der militärischen Streitkräfte bietet große Chancen für die Ulmer Stadtentwicklung. Auf der rund 8,5 ha großen Militärkonversion soll in bester Wohnlage zwischen der Ulmer Wissenschaftsstadt und der Kernstadt ein neues Stadtquartier mit rund 900 Wohneinheiten für 2.000 Einwohner entstehen.

Als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der militärischen Konversionsfläche dient der Siegerentwurf des 2015 ausgelobten städtebaulichen Wettbewerbs von der Arbeitsgemeinschaft von Einsiedel Architekten, Stuttgart und Coqui Malachowska Coqui Landschaftsarchitekten, Berlin. Neben der urbanen Wohnbebauung mit vier bis fünf Vollgeschossen legt das städtebauliche Konzept großen Wert auf großzügige und begrünte Stadträume, die das neue Gebiet in die umgebenden Siedlungsbereiche ein- und anbinden. Die im Bau befindliche Straßenbahnlinie 2 verläuft östlich des Plangebietes entlang des Mähringer Wegs und gewährleistet eine optimale Anbindung des neuen Quartiers an den öffentlichen Personennahverkehr.

Auf Grund der bisherigen militärischen Nutzung war das Plangebiet planungsrechtlich nicht mittels eines Bebauungsplans gesichert. Im Rahmen der zivilen Umnutzung wurde es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Wiedernutzbarmachung der Militärkonversion stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Der Bebauungsplan wurde deshalb gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Die Umnutzung der Flächen der ehemaligen Hindenburgkaserne zum urbanen Stadtquartier wird neben den Entwicklungen innerhalb des Plangebietes neue Impulse für die Weiterentwicklung des gesamten Siedlungsbereichs des Unteren Eselsbergs geben.

Alle Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans finden Sie unter: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-bauen/bebauungsplan/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

Das Vorhaben Walfischgasse 20 liegt im Sanierungsgebiet „Wengenviertel“ und ist Teil des Häuserblocks um das „Irrgängle“ herum. Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus wurde 1960 erbaut und in den letzten Jahren nur geringfügig saniert. Aufgrund schlechter Bausubstanz, statischer Schwierigkeiten und unattraktiver Grundrisse ist das Gebäude nur bedingt erhaltenswert. Erschwert wird die Weiterentwicklung des Bestandsbaus zusätzlich durch die besondere stadträumliche Situation mit schmalem und tiefem Grundstück zwischen der Walfischgasse und dem Irrgängle.

Ziel des Vorhabens war es, auf dem Grundstück ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit fünf Vollgeschossen zu errichten, wobei das oberste Vollgeschoss als Dachgeschoss in Erscheinung tritt. Hierdurch soll zusätzlicher, attraktiver Wohnraum geschaffen und durch ergänzende Gewerbeflächen die Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen im Quartier gestärkt werden. Zudem verfolgt das Vorhaben das Ziel mittels der neuen Außenwirkung des Gebäudes einen Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes innerhalb des Wengenviertels zu leisten.

Der von uns geplante Baukörper wird giebelständig zur südlich angrenzenden Walfischgasse sowie zum nördlich anschließenden Irrgängle stehen und ich sich mit einheitlicher Firsthöhe über das gesamte Grundstück erstrecken. Somit bekommt der neue Baukörper zwei Vorderseiten. Hierdurch reagiert das Vorhaben auf die angestrebte Weiterentwicklung des Irrgängles zum Quartiersplatz.

Das angestrebte Vorhaben konnte mit den bestehenden Festsetzungen des bestehenden einfachen Bebauungsplans aus dem Jahr 1953 nicht realisiert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens wurde deshalb von uns ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB erstellt. Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan wurde von uns eine Beschattungsstudie erstellt, die die durch den neuen Baukörper zu erwartende zusätzliche Verschattung der umliegenden Gebäude prognostiziert.

Alle Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans finden Sie unter: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-bauen/bebauungsplan/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

Das Vorhaben Wengengasse 21-25 wurde im Sanierungsgebiet „Wengenviertel“ in der nordwestlichen Ulmer Innenstadt von einem externen Architekturbüro geplant und umgesetzt.

Die Erweiterung und Aufstockung der beiden benachbarten Gebäudeteile war mit dem bestehenden Baurecht nicht mehr vereinbar. Aus diesem Grund haben wir zur planungsrechtlichen Sicherung des Projektes den notwendigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgearbeitet und während des Aufstellungsverfahrens begleitet.

Alle Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans finden Sie unter: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-bauen/bebauungsplan/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet „Dichterviertel“ und stellt einen der ersten hochbaulichen Bausteine zur städtebaulichen Erneuerung des südlich der Bleichstraße liegenden Teilgebietes dar.

Aufgabe war es das beinahe vollständig überbaute Grundstück neu zu ordnen und der zentralen Lage angemessen zu entwickeln. Hierfür wurde die ein- bis zweigeschossige gewerblich genutzte Nachkriegsbebauung abgerissen, das bestehende Grundstück durch eine Grundstücksarrondierung erweitert und ein vier- bis sieben-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus entwickelt.

Der Neubau grenzt unmittelbar an das östliche Nachbargebäude an und schließt die durch Kriegszerstörung entstandene Lücke des umgebenden Blockrands. Gleichzeitig setzt der sieben-geschossige Baukörper durch sein Vorspringen in den Straßenraum und durch seine die Bestandsbebauung überragende Gebäudehöhe einen neuen städtebaulichen Akzent im südlichen Dichterviertel.

Neben der Entwicklung des Wohn- und Geschäftshauses stand die Neuordnung und Umgestaltung des Grundstücks im Vordergrund. Ziel war es die Erschließungssituation des Gesamtblockes zu verbessern, eine neue Fußwegeverbindung durch den Blockinnenbereich zu schaffen und den unbebauten Bereich des Grundstücks als attraktiven Stadtraum zu gestalten und teilweise zu begrünen.

Auf Grund der von der neuen Kubatur und höheren Anzahl an Geschossen war für das Neubauvorhaben ein vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig, der von uns ausgearbeitet und während des Aufstellungsverfahrens begleitet wurde.

Mittlerweile ist die Gartenstraße 20 die neue Heimat unseres Büros.

Gestern noch ein heruntergekommenes Wohnquartier, morgen die neue Ulmer Innenstadt: Auf einem kleinen Grundstück im Sanierungsgebiet westlich des Ulmer Hauptbahnhofs wurde ein sechsgeschossiger Wohnungsbau mit Tiefgarage entwickelt, der einen Maßstab für dieses Innenstadtquartier setzt.  Fenster und Wandpfeiler sind zu kraftvollen Fassadenbändern zusammengefasst, die aus der seriellen Addition heraus über das spitze Gebäudeeck eine Motivik entwickeln, die entfernt an gründerzeitliche Erkerarchitektur erinnert. Baurechtlich ermöglicht wurde das Bauwerk durch von uns entwickeltes Bebauungsplanverfahren, das auf die Architektur dieses Gebäudes zugeschnitten war.