Walfischgasse 20

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Walfischgasse 20“


Das Vorhaben Walfischgasse 20 liegt im Sanierungsgebiet „Wengenviertel“ und ist Teil des Häuserblocks um das „Irrgängle“ herum. Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus wurde 1960 erbaut und in den letzten Jahren nur geringfügig saniert. Aufgrund schlechter Bausubstanz, statischer Schwierigkeiten und unattraktiver Grundrisse ist das Gebäude nur bedingt erhaltenswert. Erschwert wird die Weiterentwicklung des Bestandsbaus zusätzlich durch die besondere stadträumliche Situation mit schmalem und tiefem Grundstück zwischen der Walfischgasse und dem Irrgängle.

Ziel des Vorhabens war es, auf dem Grundstück ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit fünf Vollgeschossen zu errichten, wobei das oberste Vollgeschoss als Dachgeschoss in Erscheinung tritt. Hierdurch soll zusätzlicher, attraktiver Wohnraum geschaffen und durch ergänzende Gewerbeflächen die Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen im Quartier gestärkt werden. Zudem verfolgt das Vorhaben das Ziel mittels der neuen Außenwirkung des Gebäudes einen Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes innerhalb des Wengenviertels zu leisten.

Der von uns geplante Baukörper wird giebelständig zur südlich angrenzenden Walfischgasse sowie zum nördlich anschließenden Irrgängle stehen und ich sich mit einheitlicher Firsthöhe über das gesamte Grundstück erstrecken. Somit bekommt der neue Baukörper zwei Vorderseiten. Hierdurch reagiert das Vorhaben auf die angestrebte Weiterentwicklung des Irrgängles zum Quartiersplatz.

Das angestrebte Vorhaben konnte mit den bestehenden Festsetzungen des bestehenden einfachen Bebauungsplans aus dem Jahr 1953 nicht realisiert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens wurde deshalb von uns ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB erstellt. Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan wurde von uns eine Beschattungsstudie erstellt, die die durch den neuen Baukörper zu erwartende zusätzliche Verschattung der umliegenden Gebäude prognostiziert.

Alle Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans finden Sie unter: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-bauen/bebauungsplan/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

Philipp Kopp

Ulm


Walfischgasse 20

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Walfischgasse 20“


Das Vorhaben Walfischgasse 20 liegt im Sanierungsgebiet „Wengenviertel“ und ist Teil des Häuserblocks um das „Irrgängle“ herum. Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus wurde 1960 erbaut und in den letzten Jahren nur geringfügig saniert. Aufgrund schlechter Bausubstanz, statischer Schwierigkeiten und unattraktiver Grundrisse ist das Gebäude nur bedingt erhaltenswert. Erschwert wird die Weiterentwicklung des Bestandsbaus zusätzlich durch die besondere stadträumliche Situation mit schmalem und tiefem Grundstück zwischen der Walfischgasse und dem Irrgängle.

Ziel des Vorhabens war es, auf dem Grundstück ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit fünf Vollgeschossen zu errichten, wobei das oberste Vollgeschoss als Dachgeschoss in Erscheinung tritt. Hierdurch soll zusätzlicher, attraktiver Wohnraum geschaffen und durch ergänzende Gewerbeflächen die Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen im Quartier gestärkt werden. Zudem verfolgt das Vorhaben das Ziel mittels der neuen Außenwirkung des Gebäudes einen Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes innerhalb des Wengenviertels zu leisten.

Der von uns geplante Baukörper wird giebelständig zur südlich angrenzenden Walfischgasse sowie zum nördlich anschließenden Irrgängle stehen und ich sich mit einheitlicher Firsthöhe über das gesamte Grundstück erstrecken. Somit bekommt der neue Baukörper zwei Vorderseiten. Hierdurch reagiert das Vorhaben auf die angestrebte Weiterentwicklung des Irrgängles zum Quartiersplatz.

Das angestrebte Vorhaben konnte mit den bestehenden Festsetzungen des bestehenden einfachen Bebauungsplans aus dem Jahr 1953 nicht realisiert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens wurde deshalb von uns ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB erstellt. Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan wurde von uns eine Beschattungsstudie erstellt, die die durch den neuen Baukörper zu erwartende zusätzliche Verschattung der umliegenden Gebäude prognostiziert.

Alle Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans finden Sie unter: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-bauen/bebauungsplan/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

Philipp Kopp

Ulm