Stadtplanung

Städte befinden sich seit jeher im stetigen Wandel. Unsere digitalisierte, vernetzte und komplexere Welt erhöht den Entwicklungspuls zusätzlich. Begrenzte Flächen, zunehmende Bebauungs- und Nutzungsdichten sowie vielfältige Interessen stellen die Stadtentwicklung vor große Herausforderungen. Damit einhergehend werden die Anforderungen an den Städtebau und die Architektur zunehmend vielschichtiger und individueller. Eine maßstabsübergreifende Auseinandersetzung mit baulichen Entwicklungen wird immer wichtiger für die Planung der Städte. Unser Büro vereint deshalb stadtplanerisches und architektonisches Fachwissen bei der Entwicklung von Projekten.

Städtebauliche Projektentwicklung

Städtebauliche Entwürfe und Entwicklungskonzepte

Jeder Ort ist einzigartig und stellt individuelle Anforderungen an seine bauliche Entwicklung. Städtebauliche Entwürfe werden einer nachhaltigen Entwicklung nur dann gerecht, wenn sie sich umfassend mit den lokalen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Hierbei gilt es Orte und Städte insgesamt weiterzudenken ohne isolierte „Stadtinseln“ zu schaffen. Dies setzt eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit dem Ort und dessen Entwicklung voraus. Wir befassen uns im Rahmen unserer städtebaulichen Entwürfe deshalb neben der Bebauung auch mit Lösungen für alle weiteren wichtigen Entwicklungsbelange, wie beispielsweise Mobilität, Freiraum und Natur.

Städtebaurechtliche Machbarkeitsstudien

Die beste städtebauliche Idee lässt sich nur realisieren, wenn sich das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen vereinbaren lässt. Das Städtebaurecht wird mittels rechtskräftiger Bauleitplänen vorgegeben oder leitet sich aus der umgebenden Bestandsbebauung ab. Im Rahmen der städtebaurechtlichen Machbarkeitsstudien untersuchen wir die planungsrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten von Flächen und schaffen, falls notwendig, im Einverständnis mit den Städten und Gemeinden zusätzliches Planungsrecht. 

Planungsrecht und Bauleitplanung

Bebauungspläne

Bebauungsplänen regeln das Planungsrecht auf Grundstücken bzw. die Möglichkeiten für deren Überbauung. Die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne treffen hierfür nach den Vorgaben des Baugesetzbuches Festsetzungen zur verkehrlichen Erschließung, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zum Maß der Bebauung. Bebauungspläne stellen eine Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen dar und durchlaufen ein im Baugesetzbuch geregeltes Verfahren bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung. Wir erarbeiten in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden Bebauungspläne für unterschiedlichste bauliche Entwicklungen wir beispielsweise Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete oder auf konkrete hochbauliche Vorhaben ausgerichtete Bebauungspläne.

Gestaltungshandbücher für Quartiere und deren private Freiflächen und öffentliche Stadträume

In der heutigen Planungspraxis kommt den informellen Regelwerken in Form von Gestaltungshandbüchern oder Gestaltungsplänen eine immer wichtigere Rolle bei der Formulierung von gestalterischen Vorgaben zu. Gestaltungshandbücher können für Quartiere, private Freiflächen und öffentliche Stadträume formuliert werden und dienen als Hilfestellung für Verwaltung, Planer, Bauherren, und Bauinteressierte. Die Handbücher formulieren über die rechtsverbindlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen hinausgehende Empfehlungen zur Gestaltung der jeweiligen Bereiche. Mittels textlicher Erläuterungen und Referenzbeispielen wird dargestellt, welche gestalterische Erscheinung angestrebt wird.

Quartiers-, Orts- und Stadtentwicklungskonzepte

Bei der Entwicklung von Quartieren, Orten und Städten sind die unterschiedlichen entwicklungsrelevanten Belange alle unter einen Hut zu bekommen. Neben den harten Faktoren wie beispielsweise Wirtschaft, Infrastruktur und Mobilität rückt die Stadtentwicklungsplanung heute verstärkt die weichen Faktoren wie zum Beispiel Bildung, Kultur und Sozialstruktur in den Fokus ihrer Planung. Um die Entwicklung strategisch planen und vorantreiben zu können sind bedarfsgerechte und umfassende Entwicklungskonzepte notwendig, die aufbauend auf einer Auswertung der lokal vorherrschenden Rahmenbedingungen Strategien und Maßnahmen für die weitere Entwicklung formulieren. In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist es uns ein großes Anliegen besonders bedarfsgerechte Entwicklungskonzepte zu erarbeiten.

Stadterneuerungskonzepte samt vorbereitenden Untersuchungen

Die Entwicklung der Gemeinden und Städte konzentriert sich zunehmend auf die Weiterentwicklung und Erneuerung bestehender Quartiere und Stadtteile. Stadterneuerungskonzepte bieten hierfür die Planungsgrundlage und formulieren Vorgaben für die strukturelle und städtebauliche Weiterentwicklung bzw. Erneuerung von Gebieten. Um die vorherrschenden Missstände erkennen und benennen zu können werden vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Diese setzen sich ausführlich mit den Stärken, Schwächen, Potentialen und Risiken der definierten Quartiere und Stadtteilen auseinander.

Konzepte zur Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung

Städte sind seit jeher die Orte des wirtschaftlichen Handelns von Unternehmen. Ihre Attraktivität und Lage als Wirtschafts- und Lebensstandort sind ausschlaggebend für die Ansiedelung neuer und den erfolgreichen Verbleib ansässiger Unternehmen. Die Wirtschaftsförderung setzt sich daher im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge mit der wirtschaftlichen Entwicklung von Städten und Gemeinden auseinander. Wir erarbeiten aufbauend auf den lokalen Strukturdaten Strategien und Konzepte zur Förderung der wirtschaftlichen Standortentwicklung.

Bürgerdialog und Öffentlichkeitsarbeit

„Menschen prägen Räume, Räume prägen Menschen“. Gemäß diesem Grundsatz stellt der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zu städtebaulichen Entwicklungen eine besonders wichtige Aufgabe der Stadtplanung dar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit bietet hierbei einerseits die Möglichkeit den Blick von außen zu nutzen um Projekte zu evaluieren und ggf. anzupassen und schafft andererseits Akzeptanz in der Bürgerschaft für neue bauliche Entwicklungen.